Artikel 59 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Datenschutzaufsichtsbehörden zur jährlichen Erstellung eines Berichts über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit. Somit hat die Datenschutzaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg auch für den Berichtszeitraum 2025 einen solchen Tätigkeitsbericht erstellt. Der 41. Tätigkeitsbericht „Menschen schützen – Technik gestalten“ des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) zeigt, dass ein großer Beschwerde- und […]