Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit seinem Urteil der 42. Kammer vom 6. Mai 2026 (VG 42 K 73/25) entschieden, dass die Berliner Bäder-Betriebe aus gegebenem Anlass Ausweiskontrollen und punktuelle, sprich nicht flächendeckende Videoüberwachungen als auch Ausweiskontrollen am Eingang in den von ihnen betriebenen Bädern einführen bzw. weiterhin betreiben dürfen. Hintergründe für diese Maßnahmen waren unter […]